- Anhebung der Umsatzgrenze von 400.000 Euro auf 600.000 Euro.
Wichtige Anpassung aufgrund der Teuerung. (Erste Erhöhung seit 2002) - Erhöhung der Einheitswert-Grenze für die Teilpauschalierung von 130.000 Euro auf 165.000 Euro.
(Zur Verwaltungsvereinfachung) - Anhebung der Einnahmengrenze für landwirtschaftliche Nebentätigkeiten von 40.000 Euro auf 45.000 Euro.
(Anpassung des Nebenerwerbs an die Inflationsentwicklung.)
ACHTUNG!
Es handelt sich hier um einen Gesetzesentwurf!
Laut Gesetzesentwurf sind diese Grenzen ab 01.01.2023 gültig!